Im Zuge von Baugrunduntersuchungen können nach Notwendigkeit auch Grundwassermesstellen errichtet werden, die dem Auftraggeber Aufschluss über den zu untersuchenden Grundwasserleiter bietet. Dies wird anhand von Datenmonitoring durchgeführt, gemessen und beobachtet. Sollte es Bestandteil der Aufgabenstellung sein Grundwasserproben zu entnehmen, werden diese im Anschluss zur Entnahme durch akkreditierte Labore untersucht. Grundwassermesstellen können in Ihrer kleinsten Form mit einem Durchmesser von bis zu 2 Zoll oder von bis zu 4 Zoll in einer Trockenbohrung mit dem Durchmesser von DN 324 errichtet werden. Hier gilt es als oberste Priorität, die Absperrung von verschiedenen Grundwasserleitern zu sichern, die etwaige Verschleppung von Kontaminationen zu unterbinden und die Wiederherstellung hydrogeologischer Schichten zu gewährleisten.
Eine GWM wird nur nach Anmeldung und in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde durchgeführt.